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BiteMe: Radarstrafenfreiheit für Motorradfaher ??? (Samstag 21. November 2009, 11:27)

Halll Leute
Ich habe mir auf YouTube gerade dieses Video angesehen und da sagt der Typ am Ende des Beitrages (bei 09:09), dass Motorradfahrer in Deutschland eigentlich nicht bestraft werden können, da diese lediglich von vorne geblitzt werden und daher das Kennzeichen nicht ersichtlich ist. :huh:
Dies wäre der Grund, warum Biker in Deutschland eigentlich fast alles machen können was sie wollen.
Gehe ich falsch in der Annahme, dass das blödsin ist?
Grüße
Georg

Pustekuchen: Re: Radarstrafenfreiheit für Motorradfaher ??? (Samstag 21. November 2009, 11:41)

Naja gut wie sollen sie es sonst herausfinden? Entweder man wird gelasert und sofort rausgezogen oder man blitzt beidseitig. Es gab auch schon einen Fall bei dem vorne geblitzt wurde aber man trotzdem noch ein paar Ziffern des Kennzeichen von hinten her lesen konnte (durch die Prägung) Dann noch ein Auschlussverfahren durch die Type des Bikes und schon wurde der Sündiger ermittelt.

Das wäre bei einem Pizzablechkennzeichenhalter sicher net passiert

skull: Re: Radarstrafenfreiheit für Motorradfaher ??? (Samstag 21. November 2009, 15:54)

Ja da kann ich nur sagen, mich haben sie von vorne aus einem Auto geblitzt und die Kameramänner haben mein Nummernschild notiert und das war es dann. Ja und dann gibt es ja auch noch die neuen Kameras die sich umschwänken extra für uns Biker, damit wir uns auch mal von hinten betrachten können.

werner299: Re: Radarstrafenfreiheit für Motorradfaher ??? (Samstag 21. November 2009, 21:44)

Hier mal ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit!

Geblitzt.jpg

Laut Anhörungsbogen wurde der "Einseitensensor ES3.0" benutzt. Zitat http://www.radarfalle.de" onclick="window.open(this.href);return false;: "Durch gleichzeitiges Auslösen der Front- und Heckkamera können Motorradfahrer beweissicher dokumentiert werden."

So muss ich jetzt mit 10,- € an der Weihnachtsfeier des betreffenden Landkreises beteiligen :alright:

Ein geiles Teil!

Gruß

Werner

Anonymous: Re: Radarstrafenfreiheit für Motorradfaher ??? (Samstag 21. November 2009, 23:05)

Gab ja gestern erst ein Urteil, weiss aber nicht mehr wo. Hab es im Fernsehen nur beiläufig mitbekommen.
Es gibt im DE eine Lücke im Gesetz die ausgenutzt wird. Jedenfals beschäftigt sich der Bundestag damit um eine Gesetzesänderung zu verabschieden.
Soweit ich gehört habe sind Bilder ein Eingriff in die Privatsphäre und verstpssen gegen das Datenschutzgesetz

spark76x: Re: Radarstrafenfreiheit für Motorradfaher ??? (Sonntag 22. November 2009, 00:11)

Gab ja gestern erst ein Urteil, weiss aber nicht mehr wo…
>>> Da hab ich es gelesen <<<

Axman: Re: Radarstrafenfreiheit für Motorradfaher ??? (Sonntag 22. November 2009, 09:20)

Moin,

der entscheidende Satz in disem Spiegel-Artikel ist aber : ...nach der inzwischen verbotenen Videoreihenüberwachung akzeptieren einzelne Gerichte offenbar nun auch keine Fotos von Blitzgeräten mehr..."

Dass "einzelne Gerichte" (richtiger noch wäre "Richter") vergleichbare Tatbestände unterschiedlich beurteilen, zumal wenn es keine bindende Rechtsvorschrift gibt, ist ein von findigen Rechtsanwälten immer wieder ausgenutztes Manko unseres Rechtssystems...was aber auch zum "Vorteil" gereichen kann wenn man, wie hier, der Betroffene ist.. :wink:

Weil man aber nicht im vorhinein weiss an welchen Richter man gerät und ob er einen aktuellen Fall genauso beurteilt wie einen ähnlichen in der Vergangenheit, bleibt das - wie immer vor Gericht - ein Glücksspiel.. :evil:

Schönen Sonntag noch

Axman

moppedwolf: Re: Radarstrafenfreiheit für Motorradfaher ??? (Montag 23. November 2009, 09:27)

Morscheeeee,
Feine Beweisfoto von vorn und hinten??
Guggstu hiääär auf Seite 2 und 3

:wave:

Anonymous: Re: Radarstrafenfreiheit für Motorradfaher ??? (Montag 23. November 2009, 19:40)

Trotz allem, was nutzt ein Foto vom Kennzeichen wenn man nicht weiß wer gefahren ist? Noch immer kann der Halter nicht haftbar gemacht werden wenn er selber nachweislich keine Straftat begangen hat bzw. nicht im Bild zu erkennen ist. Auch im Auto! Aber 2,3 mal so Ausrede mit Onkel aus Amerika oder nicht mehr erinnern wem das Moped ausgeliehen wurde und dann gibt es Fahrtenbuch. Natürlich nur solange Kennzeichen sichtbar ist.
Das mit Bild von Seite, da pfeiff ich drauf aus obigem Grund.