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Lonedogg: Urteil gegen Motorradfahrer LG Frankfurt 31.03. (Samstag 31. März 2007, 23:25)

Grundsätzlich gefährlich
Urteil gegen Motorradfahrer

Frankfurt - Motorradfahrer können laut Gericht nach einem Zusammenstoß nicht in jedem Fall Schadensersatzansprüche geltend machen. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem am Freitag bekannt gewordenen Grundsatzurteil festgestellt.

Die 20. Zivilkammer wies die Klage eines Motorradfahrers auf Zahlung von rund 10 000 Euro zurück. Der Motorradfahrer hatte sich im Taunus bei einem Sturz erheblich verletzt, nachdem ein Fahrradfahrer plötzlich aus einem Waldweg heraus vor ihm auf die Landstraße eingebogen war.

Laut Urteil hatte er den Unfall dennoch aus eigener Unachtsamkeit selbst verschuldet. In einem Ausflugs- und Wandergebiet müsse ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängern und Radfahrern rechnen, begründete das Gericht.

Darüber hinaus sei die "Betriebsgefahr" bei Motorradfahrern ungleich höher als bei Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern. Beispielsweise sei das Risiko, auf einem Motorrad getötet zu werden sieben Mal höher als bei anderen Personen im Verkehr, zitierte das Gericht die Zeitschrift für Verkehrssicherheit. Diese "Betriebsgefahr" lasse sich bei Motorradfahrern daher "grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen" . dpa

Aktenzeichen 2-20 O 8806/06

Quelle
http://www.fr-online.de/

:twisted: :twisted: :twisted: [smilie=real mad.gif] :assshaking:
Iss ja geil, ich wusst es schon immer, wir sind alle nur selbst schuld,egal warum...

und die drahteseltreiber??? DIE halten sich einen scheiss an Verkehrsregeln

darf ich die jetzt einfach mal so wegklatschen??
von wegen Betriebsgefahr und so ??


tom
*der jetzt ersma ne hasskappe hat*

obi: (Samstag 31. März 2007, 23:57)

Das mit der Betriebsgefahr gibts aber schon min. 25 Jahre.
Ich hatte seinerzeit Mal mit meinem 80er Moped
einen Crash mit einem Mantafahrer, weil der meinte
vor mir auf der Straße unangemeldet wenden zu können.

Weil der erst rechts ran gefahren ist und langsamer wurde
dachte ich der hält an und überholte. Dann drehte der
Kerl wie blöde am Lenkrad und ich fuhr im in die Seite.
Zumindest meine 80er. Ich flog schön über ihn drüber,
fast auf die Haube einer entgegenkommenden Frau
mit ihrer Ente.

Eigentlich eine ziemlich eindeutige Sache.
Trotzdem habe ich bei der Gerichtsverhandlung 35% meines Schadens selbst tragen müssen, wegen eben
dieser allgemeinen Betriebsgefahr eines Zweirades.

Demzufolge hat also jeder Biker sowiso schon mal
unten weg zu einem drittel Schuld. Klasse nicht?
:twisted:

il_brutto: (Sonntag 1. April 2007, 09:23)

Ich finde solche Entscheidungen auch fragwürdig, wenn sie anderen Narrenfreiheit zugesteht. Wenn ein erwachsener Fahrradfahrer nicht begreift, dass er nach rechts und links zu schauen hat, bevor er eine Straße befährt, dann weiß ich auch nicht mehr. Ich habe das in der Vorschule gelernt. Wahrscheinlich hatte der Fahrradfutzi auch noch einen PKW-Führerschein. Den hätte ich als Richter gleich mal für ne Weile einbehalten.

Tja Tom, dann wirst Du wohl beim Kauf Deines nächsten Bikes eine Erklärung unterzeichen dürfen, dass Du Dir der Gefahren, insbesondere der erhöhten Betriebsgefahr, Deines Kaufes bewußt bist ... bla, bla, laber, sülz

RedSun: (Sonntag 1. April 2007, 09:43)

Moin,
dat Richter und Richterinnen aus Frankfurt nicht immer nach deutschen Gesetzen urteilen dürfte doch wohl bekannt sein. :lol: