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JörgG: Informationen zur Anbringung der Schweizer Vignette (Montag 2. Juni 2014, 18:09)

Fragen zur Autobahn-Vignette am Motorrad
http://www.tcs-motorradgruppe.ch/images/Vignette-2013.jpg
1. Frage: Wie ist die Sachlage mit 4 Motorrädern und 4 verschiedenen Nummern ?
Antwort: Jedes Motorrad braucht eine eigene Vignette.

2. Wie ist die Sachlage mit 2 Motorrädern und einer Wechselnummer ?
Obwohl ja nur ein Motorrad gleichzeitig gefahren werden kann, ist pro Motorrad eine
Vignette zu lösen (analog Frage 1).

3. Darf man die Vignette auf die Rückseite der Wechselnummer kleben ?
Nein, die Vignette gehört zum Fahrzeug und nicht zur Nummer.

4. Darf man die Vignette "unter" den Sattel kleben ?
Ja, wenn der Sattel nicht auswechselbar ist. Die Vignette muss nicht sichtbar sein.

5. Muss man die Vignette "aussen" auf die Verschalung "sichtbar" kleben ?
Nein, die Vignette muss nicht sichtbar sein.

6. Darf man die Vignette unter dem abschliessbaren Sattel auf den Rahmen montieren ?
Der Rahmen ist ein nicht auswechselbares Teil und unter dem Sattel, welcher leicht
abnehmbar sein muss, leicht zugänglich und somit ein guter Platz für die Vignette. Wenn Sie
sich Unnannehmlichkeiten ersparen wollen, ist es sinnvoll, die Vignette so zu platzieren, dass
sie (wenn auch nicht auf den ersten Blick) sichtbar ist.

POLIZEI BASEL-LANDSCHAFT
http://www.polizei.bl.ch" onclick="window.open(this.href);return false;



Gesetzliche Grundlagen
741.72
Verordnung über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen
(Nationalstrass enabgabe-Verordnung, NSAV) vom 26. Oktober 1994 (Stand am 1. Januar 1996)
Vignette
Art. 6
1 Die Vignette ist am Fahrzeug wie folgt direkt aufzukleben:
a. bei Motorwagen auf der Innenseite der Frontscheibe (am linken Rand oder hinter dem
Innenrückspiegel);
b. bei Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil.
2 Die Vignette kann nur zusammen mit dem Fahrzeug übertragen werden.
3 Bei Fahrzeugen mit Kontrollschildern des Bundes (Kontrollschilder mit den Buchstaben A oder P)
gilt das Kontrollschild als Zahlungsnachweis.

Fahrzeugführer sind aufgefordert, verfallene Vignetten von der Frontscheibe zu entfernen, um
mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden. Die Vignette muß bei Personenwagen direkt auf
der Innenseite der Windschutzscheibe am Rand aufgeklebt werden.

Neu wird auch das Anbringen der Vignette an einem unzulässigen Ort gebüsst. Im Anhängerbetrieb ist
das Aufkleben von zwei Vignette am Zugfahrzeug nicht gestattet und wird mit einer Busse geahndet.
Sowohl das Zugfahrzeug wie auch der Anhänger müssen zwingend mit einer Vignette versehen sein.

Die Busse für das Fahren ohne Vignette bzw. das Anbringen an einem unzulässigen Ort beträgt neu
200 Franken statt 100 Franken wie bisher.

Anonymous: Re: Informationen zur Anbringung der Schweizer Vignette (Montag 2. Juni 2014, 20:14)

Hallo!
Ich glaube es bei einem der großen "Dreien"gesehen zu haben!
Es gibt tatsächlich einen Vignettenhalter für das Bike!
Wird mit einem Kabelbinder am Tauch,oder Standrohr,(je nach Gabelprinzip)
befestigt!
Sieht etwa aus,wie der kleine Schutz der Tauchrohre an unserer Dogge,nur eben
Quadratisch,für die Vignette!
LG Volker!

ff007: Re: Informationen zur Anbringung der Schweizer Vignette (Montag 2. Juni 2014, 20:31)

und habe ich das richtig im AUGE

Jahresvignette 33 Euronen

nur zur Ergänzung

JörgG: Re: AW: Informationen zur Anbringung der Schweizer Vignette (Montag 2. Juni 2014, 20:47)

Hallo!
Ich glaube es bei einem der großen "Dreien"gesehen zu haben!
Es gibt tatsächlich einen Vignettenhalter für das Bike!
Wird mit einem Kabelbinder am Tauch,oder Standrohr,(je nach Gabelprinzip)
befestigt!
Sieht etwa aus,wie der kleine Schutz der Tauchrohre an unserer Dogge,nur eben
Quadratisch,für die Vignette!
LG Volker!
Da dieser Halter gewechselt werden kann zählt er als nicht erlaubt.
Ich denke der Rahmen unter der sitzbank ist der beste Platz.

Jean Rostand (1894 - 1977) »
Arroganz ist das Selbstbewußtsein des Minderwertigkeitskomplexes.

Der Christian: Re: Informationen zur Anbringung der Schweizer Vignette (Montag 2. Juni 2014, 21:16)

Ich denke, entweder ich kriege die aus meinem Auto heil raus, dann kommt sie an ein Standrohr, oder ich spare mir das und fahre ausschließlich Nebenstraßen.

Karotte: Re: Informationen zur Anbringung der Schweizer Vignette (Montag 2. Juni 2014, 22:31)

Servus ,

Interessanter wäre ob ich überhaupt eine Vignette benötige.
Ich hatte nicht vor auf den Autobahnen rumzufahren.
Bis grade eben war ich auch der Meinung keine zu brauchen.
Nach ner Nachricht vom Baumi mal ein bisschen rumgesucht und da findet die Begriffe Nationalstraße Kategorie 1 und 2 oder Autobahnen und Autostraßen ( Nationalstraßen ).

Insgesamt sehr irreführend .

Wer hat den Plan ?

WullDee: Re: Informationen zur Anbringung der Schweizer Vignette (Montag 2. Juni 2014, 23:54)

mal ein bisschen rumgesucht und da findet die Begriffe Nationalstraße Kategorie 1 und 2 oder Autobahnen und Autostraßen ( Nationalstraßen ).

Insgesamt sehr irreführend .
Finde ich auch!
GoogleMaps führt einen bei "Autobahnen vermeiden" über die gelben Strassen mit blauen Kennzeichen (bspw "26") - ich denke mal, dies sind normale, nicht vignettenpflichtige Landstrassen, oder?
Die Autobahnen scheinen orange und mit roten Kennzeichen (bspw "3") versehen zu sein.

Ist diese Annahme (insb für die blauen Strassen) korrekt?

Nachtrag:
Hat mich auch nicht schlauer gemacht: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/04338/04340/index.html?lang=de" onclick="window.open(this.href);return false;

JörgG: Re: Informationen zur Anbringung der Schweizer Vignette (Dienstag 3. Juni 2014, 06:06)

Grundsätzlich wird die Vignette nur für Autobahnen benötigt.


Jean Rostand (1894 - 1977) »
Arroganz ist das Selbstbewußtsein des Minderwertigkeitskomplexes.

Anonymous: Re: Informationen zur Anbringung der Schweizer Vignette (Dienstag 3. Juni 2014, 17:08)

@Jörg!
Danke für die Info,wusste ich auch noch nicht!
Man sollte die "Erfinder" bei Bussgeld zur Kasse bitten!
Frechheit,sowas zu vermarkten!

@Christian!
Also,wenn noch nicht geändert,geht die Vignette vorsichtig warm gefönt mit einem guten
Ceranfeldschaber ab!
Das geht zwar auch mit der Vignette der "Ösies",aber wenn die ab ist steht auf der Klebefläche,welche
eigentlich von außen sichtbar ist....UNGÜLTIG!
Bei Glasschaden an der PKW-Scheibe übernimmt die Versicherung auch die Vignettenkosten!!!!
Nun könnt Ihr selbst weiter überlegen!
Ich bin ab jetzt raus!

LG Volker!

ostalbbulli: Re: Informationen zur Anbringung der Schweizer Vignette (Dienstag 3. Juni 2014, 18:19)

Dieser Halter für die Gabel oder den Rahmen ist nur einmal verwendbar. Da kann man die Vignette aufkleben:
Klick mich ich bin ein Link
Aber ganz ehrlich, in nun fast 30 Jahren in denen ich auf zwei Räder unterwegs bis (Mofa, Kleinkraftrad, 80er und seit dem 18.ten Motorrad) habe ich noch nie eine Vignette gekauft. Nicht für Österreich oder sonst wo. Autobahnen sind für Autos und die einzige die ich mit dem Moped nutze ist die A7 um in 2 Stunden in die Berge zu komen. Ab Oy gibts nur noch Landstraßen.
:mrgreen:

Robert

PS, die Maut in der Schweiz bezieht sich nur auf Autobahnen und Strasse für den Schnellverkehr (bei uns Schnellstraßen oder Kraftstraßen)
Siehe auch Klick!


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