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Lonedogg: Ach liebe gestörten Schweizer.. (Montag 29. April 2013, 21:49)

Tja, Liebe Schweizer. Da ihr ja nun Kraftfahrer mit Mördern und Vergewaltigern auf eine Stufe stellt, dank eurer Gesetzes Änderungen "Via Sicura" und bei Geschwindigkeit Verstößen mit beschlagnahme, Verwertung & Haftstrafe bis zu 4 JAHREN AUCH bei ERSTTÄTERN verschenkt..

Beschenken wir euch mit Abwesenheit. Die in der Vergangenheit bei euch gelassenen Euro aus Deutschland, immerhin pro Saison Besuch pro Mopped runde 1200 Euro dürft ihr euch jetzt VOM ARSCH PUTZEN.
Kurven gibts woanders auch noch.

Toleranz Bereich NULL?
Ab 1kmh drüber Latzen bis der Arsch blutet??
Ja macht doch. Ohne uns.
Schweiz? Klar. Durchfahren.

MIT DEM AUTO ZUG UND MOPPED DRAUF..

Bei Verstößen reicht "aussage eines GLAUBWÜRDIGEN ZEUGEN"???
JA klar, genau der den man zuvor mit 43 km überholt hat...


Wissta watt??

FICKT EUCH

Steve: Re: Ach liebe gestörten Schweizer.. (Montag 29. April 2013, 22:10)

Boar Tom,
iss nen Snickers!! :alright: :alright: :alright:

30°: Re: Ach liebe gestörten Schweizer.. (Montag 29. April 2013, 22:18)

und ihr Ricola schmeckt eh nicht!

EBi: Re: AW: Ach liebe gestörten Schweizer.. (Dienstag 30. April 2013, 07:36)

noch ein/zwei Woche n und die Nebenwirkungen des kalten Entzuges lassen nach...GLAUBE ICH8-)

LG
EBi via tapa

Axman: Re: Ach liebe gestörten Schweizer.. (Dienstag 30. April 2013, 08:09)

Moin,

so kennen wir ihn...den Dortmunder Don Quijote

Gruß

Axman

spi: Re: Ach liebe gestörten Schweizer.. (Dienstag 30. April 2013, 08:28)

Hi Tom,

Tempolimits und Behördenwillkür sind natürlich immer für'n :assshaking:
Aber ich bitte dich, denkst du wirklich, dass sich ohne Strafandrohung irgendwer im öffentlichen Verkehr zurückhalten würde? Über Verhältnismäßigkeiten lässt sich sicher streiten, aber leider verfügt ein guter Teil der Verkehrsteilnehmer nicht über den gesunden Menschenverstand, der gern mal unterstellt wird :roll:

Und wenn ich die Schweizer Definition für "Raser" lese, ist das OK:

Raserdefinition: Als Raser gilt künftig, wer waghalsige Überholmanöver macht, an privaten Rennen teilnimmt oder viel zu schnell unterwegs ist. Die Geschwindigkeitsgrenzen sind wie folgt festgelegt: Tempo 70 bei erlaubten 30 km/h, Tempo 100 bei erlaubten 50 km/h, Tempo 140 bei erlaubten 80 km/h oder 80 Stundenkilometer zu schnell auf Autobahnen. Vorgesehen sind im Anschluss Gefängnisstrafen von einem bis zu vier Jahren.

Quelle: http://www.blick.ch/news/politik/das-alles-wird-neu-im-verkehr-id1920668.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Ich freu mich auch auf's 11'te Treffen

Stefan

BullUG: Re: Ach liebe gestörten Schweizer.. (Dienstag 30. April 2013, 08:46)

Hi Tom,
Tempolimits und Behördenwillkür sind natürlich immer für'n :assshaking:
.......
Ich freu mich auch auf's 11'te Treffen
Stefan
ich auch :elephant:

V-Engine: Re: Ach liebe gestörten Schweizer.. (Dienstag 30. April 2013, 09:02)

Guten Morgen Waylander
Dazu kann ich nur schreiben, dass diese Gesetze nicht von Bulldog Fahren gemacht wurden.
Die kommen von sogenannten Sesselfurzer in Bern, die als Argument die Sicherheit in den Vordergrund
stellen, dabei geht es auch hier nur um neue Einnahmequellen. Übrigends wollen sie auch die Autobahn Vignette von Sfr. 40.- auf Sfr. 100.- erhöhen. Ich denke in ein paar Jahren werden wir unsere Möps aus Sicherheitsgründen schieben müssen. Ach ja, diese Woche habe ich 2 Bussen nach Italien einbezahlt, 180.- Euro für zu schnelles fahren (18 Kmh) und 1.30 für unbezahlte Autobahngebühren. Italien, ich komme wieder.
Gruss V-Engine

Der Christian: Re: Ach liebe gestörten Schweizer.. (Dienstag 30. April 2013, 11:32)

Ich muss gestehen, ich kann es eigentlich nicht mehr hören.
Ich freue mich auf das Treffen in der Schweiz, ich möchte mal darauf hinweisen, in den anderen Ländern sieht es nicht viel besser aus.

Schaut mal hier, der Bußgeldkatalog von Italien, insbesondere beim überqueren der Mittellinie:

Kopiert aus Autogenau.de

Startseite » Bußgeldkatalog und Autobahnmaut » Bußgeldkatalog Italien Bußgeldkatalog Italien
Autobahnmaut Italien

Bußgeldkatalog Italien und mehr. Erfahren Sie alles, was Sie über die Autobahnmaut und den Bußgeldkatalog in Italien wissen sollten. So erleben Sie einen entspannten Urlaub.


Bußgeldkatalog Italien ©flickr / _Pek_ Der Bußgeldkatalog Italien ist empfindlich. Scharfe Verkehrsregeln und hohe Bußgelder. Achtung vor Italiens Radars, den Autovelox. Die Polizei „polizia stradale“ überprüft zwar selten die Geschwindigkeit, doch wenn diese einen Verkehrssünder ertappt, sind die Strafen bei den Geschwindigkeitsverstößen in Italien sehr hoch. Parkplätze in Italien sind oft Mangelware, doch die Parkverbotstrafen sehr teuer. Achtung! Wenn der gelbe Fahrstreifen „BUS“ überfahren wird, zeichnen dies die Videokameras auf und es wird automatisiert bestraft. Das Verbotsschild für die Busspur ist „controllo elettronico del transiti su corsia riservata“. Das Kennzeichen des Fahrzeugs wird bei Missachtung automatisch registriert.

Übersicht vom Bußgeldkatalog Italiens
Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h: 34 bis 140 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h: ab 143 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h: ab 155 Euro + 2 Punkte
Geschwindigkeitsüberschreitung 40 km/h: ab 357 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung ab 41 km/h: 344 bis 1376 Euro + 10 Punkte + Fahrverbot 1-3 Monate
Überfahren des Mittelstreifens: 1600 bis 6500 Euro +10 Punkte + Fahrverbot 6-24 Monate + PKW-Einziehung für 3 Monate
Falsches Parken: ab 35 Euro
Bei Rot über die Ampel: ab 140 Euro + 5 Punkte
Überholen im Überholverbot: ab 70 Euro
Missachten der Busspur: ab 70 Euro
Rückwärtsfahren an Mautstellen oder Standstreifen: 340 bis 1370 Euro + 4 Punkte
Lichtpflicht nicht eingehalten: 35 bis 143 Euro
Nichtbeachtung der Warnwestenpflicht: ab 33 Euro
Behinderte nicht den Vorrang gewährt: 65 Euro
Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung: 155 Euro
Im Winter mit Sommerreifen unterwegs: ab 20 Euro
Motorrad fahren ohne Helm: 30 bis 170 Euro. Achtung! Motorrad kann für bis zu 60 Tage in Beschlag genommen werden.
Alkohol am Steuer: 260 bis 1000 Euro Ab 1,5 Promille Alkohol: Fahrzeug-Beschlagnahmung
Autobahnmaut: ja.An der Auffahrt muss ein Ticket gezogen werden. Es wird an der Ausfahrt wieder eingelöst.Der Preis wird pro Kilometer berechnet. Wer kein Ticket hat oder bei Verlust, zahlt Maximalpreis.
Achtung! Wenn Sie Prostituierte in Ihr Auto steigen lassen, riskieren Sie den Verlust Ihres Wagens sowie hohe Geldstrafen. Für etwa 40 Tage landet der Wagen in der Asservatenkammer, dem Parkplatz der Staatsanwaltschaft. Die Strafe kommt oben drauf: Bis zu 2000 Euro Strafe erwartet den Verkehrssünder. Mit diesem Gesetz sollen in erster Linie die Zuhälter gestoppt werden.

Anonymous: Re: Ach liebe gestörten Schweizer.. (Dienstag 30. April 2013, 11:36)

Hallo Waylander,
Hast Du geschlafen? In anderen Foren ist das Thema schon seit Monaten durch....

Gruß Pumpe


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