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do55: versicherungstechnische Fragen (Montag 24. Oktober 2011, 18:04)

wegen eines unfallschadens. (kein moppedschaden!!!!!!!)
kennt sich jemand mit haftpflichtversicherungen aus? bzw. was ist, wenn der unfallgegner keine hat?

vielleicht kann ja jemand weiterhelfen.PN wäre nicht schlecht.

danke schon mal

gruß doro

il_brutto: Re: versicherungstechnische Fragen (Montag 24. Oktober 2011, 19:51)

Dann macht er sich zum Einen strafbar, da es sich um eine Pflichtversicherung handelt und zum Anderen haftet er mit seinem Privatvermögen. Wenn er keins hat sieht es schlecht für Dich aus. Dann kannst Du beim Amtsgericht einen Titel erwirken und Deine Ansprüche auf zunächst 30 Jahre gegen Verjährung sichern.

Ich drück' Dir die Daumen.

Anonymous: Re: versicherungstechnische Fragen (Montag 24. Oktober 2011, 20:05)

Aber doch wohl nicht mit deinem neuen Flitzer
Gruss Tomi

bigdog: Re: versicherungstechnische Fragen (Montag 24. Oktober 2011, 20:23)

Es gibt noch den "weißen Ring", der in besonderen Fällen einspringt.
Recherchiere mal im großen Netz oder frage deine Versicherung, ob sie eventuell auch in deinem Falle einspringen würden.

bulldogman007: Re: versicherungstechnische Fragen (Montag 24. Oktober 2011, 20:47)

Versuch's mal da:

m

Hatte mal in den 90er Jahren einen "Volltreffer" am Muttertag mit meinem geparkten Polo:
Fahrerflucht mit nicht versichertem Fahrzeug,
Fahrzeug einfach stehen gelassen.
Fahrer dann aber "erwischt"
war betrunkener Pole ohne Führerschein und ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland.

Mein Auto war ein Totalschaden.

Die haben mir geholfen bzw. Tipps gegeben, meine Ansprüche durchzusetzen!

Jochen

do55: Re: versicherungstechnische Fragen (Montag 24. Oktober 2011, 21:06)

nee tomi, kann dich beruhigen. da wäre ich bestimmt schon in den nachrichten:

"furie fällt über auto-bu(darf ich das jetzt schreiben)mser her"

oder

"erboste (fast)rheinländerin nimmt sich unfallverursacher zur brust"

oder

"zugezogenes mädchen aus dem kohlenpott erlegt rheinländer"

quatsch bei seite, bevor ich jetzt angebote von einschlägigen zeitungen bekomme:
ein fahrradfahrer (ohne pr. haftpflichtversicherung) ist meinem sohn ins stehende! auto gefahren. polizeilich auch so festgehalten. hab aber schon die info, dass das ganz schlecht aussieht. mal sehen was die versicherungen morgen so sagen.
vielleicht erlegen wir ihn doch noch!

meld mich
doro

Meister: Re: versicherungstechnische Fragen (Dienstag 25. Oktober 2011, 08:14)

Hallo Doro,
lass ihn Leben,
das mit dem Radfahrer hatten wir auch, Rad war total überladen, Gleichgewicht verloren, gegen den Twingo gefallen und der Typ keine Versicherung. Polizei gerufen, und die hat ihm direkt klargemacht das er das aus eigener Tasche zahlen muss. Wir hatte jetzt Glück das er (ein Student) einen kleine Job hatte und er hat dann ein Jahr an dem Schaden bezahlt.
Wenn er nicht gezahlt hätte , wäre es vor Gericht gegangen und wir hätten, wir oben schon geschrieben, einen Titel bekommen.
Ich bin jetzt damit nicht in eine Werkstatt gefahren sondern wir haben uns so geeeinigt, (schriftlich festgehalten wie bezahlt wird) weil ansonsten wäre es für ihn zu teuer geworden und wir hätten wahrscheinlich heute noch kein Geld.

Viel Erfolg

Gruß

Det.

gv66: Re: versicherungstechnische Fragen (Dienstag 25. Oktober 2011, 11:25)

Hallöchen
Es sei denn der Radfahrer (in) war ein Kind, also unter 14 Jahre, dann gibt es in der Regel garnichts, wenn keine Familienhaftpflicht besteht.
Gegen ein Kind gibt es auch keinen Titel, außer in bestimmten Ausnahmefällen bei Vorsatz im 483ten Fall.
Gruß Guido

do55: Re: versicherungstechnische Fragen (Dienstag 25. Oktober 2011, 14:51)

jau guido,
genauso ist es. das kind ist 10 und es besteht keine familienhaftpflicht. wir werden uns heute in alle richtungen schlau machen.
und dann mal gucken.

gruß doro

Der Christian: Re: versicherungstechnische Fragen (Dienstag 25. Oktober 2011, 15:49)

jau guido,
genauso ist es. das kind ist 10 und es besteht keine familienhaftpflicht. wir werden uns heute in alle richtungen schlau machen.
und dann mal gucken.

gruß doro

Wobei dann die Eltern für das Kind haften.


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