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karoas: Fahrzeugbrief, wer darf verkaufen (Donnerstag 28. April 2011, 19:35)

Moin Leute

Wenn ich ein gebrauchtes Bike kaufe, im Farzeugbrief steht die Frau des Verkäufers und ich nehme das Bike mit.
Sollte der Verkäufer das Bike ohne Wissen seiner Frau verkauft haben und sie will das Bike wieder, wie ist da die Rechtslage?

Gruß

Anonymous: Re: Fahrzeugbrief, wer darf verkaufen (Donnerstag 28. April 2011, 19:40)

Moin Leute

Wenn ich ein gebrauchtes Bike kaufe, im Farzeugbrief steht die Frau des Verkäufers und ich nehme das Bike mit.
Sollte der Verkäufer das Bike ohne Wissen seiner Frau verkauft haben und sie will das Bike wieder, wie ist da die Rechtslage?

Gruß


Wissen tu ich da nichts definitives. Ich würde aber mal sagen, das hängt davon ab, ob die beiden Gütertrennung haben oder nicht. Wenn ja, hättest du im gennnten Fall ein Problem.

ralf-mk: Re: Fahrzeugbrief, wer darf verkaufen (Donnerstag 28. April 2011, 19:46)

... son ähnlichen Fall hat ich kürzlich beim Autokauf.

Lukka hatte da nen eindeutigen Text bei wikipedia.

Um 100pro sicher zu gehen brauchst Du eine Verkaufsvollmacht mit Perso von seiner Frau. Bekommst Du die nicht, besser Finger weg ...

Anonymous: Re: Fahrzeugbrief, wer darf verkaufen (Donnerstag 28. April 2011, 19:51)

Also ich kenn auch noch den "alten" Spruch:
Wer im Fahrzeugbrief steht,ist auch Eigentümer!
Nur der ist auch verkaufsberechtigt!
LG Volker!

Lonedogg: Re: Fahrzeugbrief, wer darf verkaufen (Donnerstag 28. April 2011, 20:24)

guck mal hier


m


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Der Christian: Re: Fahrzeugbrief, wer darf verkaufen (Donnerstag 28. April 2011, 22:57)

So habe ich es einst auch gelernt, wer der Fahrzeugbrief besitzt ist auch der Eigentümer.
Schließlich ist zum Kauf eines Fahrzeuges auch kein Vertag notwendig,
dass würde sonst nicht funktionieren.

LocoDog: Re: Fahrzeugbrief, wer darf verkaufen (Freitag 29. April 2011, 00:15)

Na ja, man kann auch ein Kind als Halter in den Brief eintragen,
obwohl es noch nicht geschäftsfähig ist!
Dazu braucht man aber v. beiden Elternteile die Genehmigung.
Fahrzeughalter im Brief, ist nicht gleich Besitzer, der, der dass Teil nachweislich bezahlt hat,
ist der Besitzer!

Gruß LocoDog

Lonedogg: Re: Fahrzeugbrief, wer darf verkaufen (Freitag 29. April 2011, 00:44)

Falsch,ließ den ersten link nochmal.

.... Das Eigentum am Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. auch § 25 IV 1 StVZO), der als verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist.,.


Die Auffassung, die Eigentümerstellung an einem Kfz ergäbe sich alleine aus der Eintragung im Kfz-Brief, trifft nicht zu.

Der Fahrzeugbrief dokumentiert lediglich, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist. Der Fahrzeugbrief ist eine verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben....


So hat auch die Zulassungsstelle bei der Bearbeitung von Anträgen und Aushändigung der Briefe nicht die privatrechtliche Rechtslage zu prüfen (vgl. § 25 Abs. 4 Satz 1 StVZO).

Anonymous: Re: Fahrzeugbrief, wer darf verkaufen (Samstag 30. April 2011, 19:26)

Sorry,hab es wohl nicht ganz korrekt ausgedrückt!
Im Brief steht nur der Fahrzeughalter,wenn das Bike/Auto aber
finanziert ist,ist die Bank auch Eigentümer!
Nur die gibt den Brief raus bzw.derjenige der den Fahrzeugbrief als
Sicherheit oder so besitzt!
LG Volker!

Carsten: Re: Fahrzeugbrief, wer darf verkaufen (Samstag 30. April 2011, 19:35)

...bei derartigen Sachen auch immer vom potentiellen Verkäufer unterschriftlich bestätigen lassen, dass keinerlei Rechte Dritter an der zu verkaufenden Sache bestehen.

Gruß
Carsten